Rentenempfehlung, Hitzeschutzkonzept und Sommerferien 01.07.2026
(Harry Wunschel) Die Empfehlungen der Rentenkommission betreffen auch die Beamtenversorgung. So wird eine „wirkungsgleiche Übertragung“ aller Rentenreformen auf Beamtinnen und Beamte gefordert. Der Bund könnte hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen, der die Länder und Kommunen folgen würden.
Einziger positiver Aspekt aus Sicht der Beamtinnen und Beamten ist, dass auch künftig keine Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen ist. Dies wird insbesondere mit finanziellen und verfassungsrechtlichen Gründen begründet.
Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Mit einer Anhebung des Renteneintrittsalters soll auch die Altersgrenze für den Ruhestand von Beamtinnen und Beamte steigen.
- Die Pensionen sollen stärker an die Entwicklung des Rentenniveaus angepasst werden.
- Die derzeitige Höchstgrenze des Ruhegehaltssatzes von 71,75 % soll abgesenkt werden. Zur Begründung wird angeführt, dass die Renten seit dem Jahr 2000 stärker gekürzt wurden als die Pensionen.
- Da das Mindestrentenalter von 63 auf 64 Jahre erhöht wird, könnte auch die Antragsaltersgrenze für verbeamtete Lehrkräfte um ein Jahr, ebenfalls auf 64 Lebensjahre, erhöht werden.
- Die Beförderungsregelungen für die Pensionsberechnung sollen verschärft werden. Bislang wird das zuletzt erreichte Amt berücksichtigt, wenn es mindestens zwei Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand ausgeübt wurde. Diese Frist soll auf fünf bis zehn Jahre verlängert werden.
- Die Zahl der Verbeamtungen soll „deutlich eingeschränkt“ werden. Insbesondere wird empfohlen, Lehrkräfte künftig nicht mehr zu verbeamten.
Sollten diese Vorschläge umgesetzt werden, hätten sie spürbare Auswirkungen auf die Attraktivität des Lehrkräfteberufes!
Bereits bei kleinsten Bewegungen gerät man ins Schwitzen. Seit Tagen steigen die Temperaturen immer weiter auf jetzt nahezu 40 °C. Was früher einzelne Hitzetage waren, sind heute oft wochenlange Hitzeperioden. Der Klimawandel macht deutlich, dass jede berufsbildende Schule ein wirksames Hitzeschutzkonzept benötigt, das an steigende Temperaturen und längere Hitzephasen angepasst ist.
Eine Verkürzung der Unterrichtszeit wird an berufsbildenden Schulen nur selten gewährt, da Auszubildende dann während der größten Hitze in die Betriebe wechseln müssten. Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, wird häufig auch in den Wahlschulen darauf verzichtet. Hier muss der Dienstherr praktikable Ausnahmeregelungen ermöglichen.
Die Vorgabe des Arbeitsschutzes, erst ab 30 °C in Räumen geeignete Maßnahmen einzuleiten, greift angesichts der aktuellen Entwicklungen mit wochenlangen Hitzeperioden zu kurz. Ein Ventilator oder geschlossene Vorhänge reichen längst nicht mehr aus. Auch Unterricht im Freien und sportliche Aktivitäten stoßen bei extremer Hitze an ihre Grenzen.
Dienstherr und Schulträger müssen ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht werden. Es darf nicht sein, dass notwendige Maßnahmen am gegenseitigen Verweis auf Zuständigkeiten oder an der Frage der Finanzierung scheitern. Die Folgen tragen letztlich die gesamte Schulgemeinschaft. Nachhaltige Lösungen sind gefragt.
Neben den Zeugnissen stand in der vergangenen Woche vielerorts nur noch eine Frage im Mittelpunkt: Wie komme ich mit meinen wenig motivierten Schülerinnen und Schülern durch die große Hitze? Aber nun macht der Unterricht eine Pause, keine digitalen Unterrichtseinheiten, keine Klassenarbeiten, keine Noten. Die Sommerferien haben begonnen und es ist Zeit zum Durchatmen, für Ruhe, Erholung und für die Familie.
Der vlbs wünscht Ihnen eine erholsame unterrichtsfreie Zeit mit genügend Abstand zum Schulalltag, damit Sie im neuen Schuljahr wieder mit frischer Energie, neuen Ideen und guter Laune starten können. Genießen Sie die wohlverdiente Auszeit, tanken Sie Kraft und sammeln Sie schöne Momente. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen nach den Ferien in ein erfolgreiches neues Schuljahr zu starten.
Schöne Sommerferien und gute Erholung!





